Wärmepumpe Förderung 2026: So holen Sie sich den maximalen Zuschuss
Alle Förderprogramme für Wärmepumpen 2026 im Überblick. Erfahren Sie, wie Sie bis zu 70 % Zuschuss beantragen und welche Voraussetzungen gelten.
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen ist 2026 nach wie vor attraktiv. Wer eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann erhebliche Zuschüsse aus Bundesmitteln und regionalen Programmen erhalten.
BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das zentrale Förderprogramm ist die BEG Einzelmaßnahme, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Der Grundfördersatz beträgt 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Maximum von 30.000 Euro pro Wohneinheit, also maximal 9.000 Euro Grundförderung.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Wer eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung vorzeitig ersetzt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 20 %. Seit 2024 ist dieser Bonus auf alle einkommensunabhängig ausgedehnt worden.
Einkommensbonus
Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro erhalten einen weiteren Bonus von 30 %. Damit ist die Gesamtförderquote von bis zu 70 % nur für einkommensschwache Haushalte erreichbar, die gleichzeitig eine alte Heizung ersetzen.
Effizienzbonus
Für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel (z.B. Propan, R290) verwenden oder deren Jahresarbeitszahl (JAZ) besonders hoch ist, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %.
Regionale Förderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Bayern hat das KfW-Programm 442 für erneuerbare Energien, Baden-Württemberg die L-Bank-Förderung und NRW das Programm "progres.nrw". Es lohnt sich, vor der Antragstellung beim örtlichen Energieberater oder der Verbraucherzentrale nachzufragen.
Antragstellung
Wichtig: Die Förderung muss vor Beauftragung des Installateurs beim BAFA beantragt werden. Es gilt das sogenannte Zuwendungsrecht – wer erst baut und dann beantragt, geht leer aus. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten.
Steuerliche Absetzbarkeit
Alternativ zur Förderung kann die Wärmepumpe über § 35c EStG steuerlich abgesetzt werden – 20 % der Kosten, maximal 40.000 Euro über 3 Jahre verteilt. Eine Kombination mit BEG-Zuschüssen ist nicht möglich.